Ende Juli wurden die Vorgaben der sogenannten „Omnibus-Richtlinie“ (EU) 2019/2161 in Österreich umgesetzt. In Deutschland erfolgte die Umsetzung bereits zum 28.05.2022, wobei sich Änderungen in mehreren Gesetzen vollzogen. Unter anderem wurde eine neue Informationspflicht geschaffen. Ziel dieser soll es sein, dem Verbraucher zu ermöglichen, Preisreduzierungen besser einschätzen zu können. Wird gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen können Bußgelder in Millionenhöhe drohen, ebenso möglich ist die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen.
Über Österreich und Deutschland rollt seit einigen Wochen eine Abmahnwelle. Unternehmen erhalten Abmahnungen; es wird Schadensersatz eingefordert. Der Grund: (Vermeintliche) Verstöße wegen der datenschutzwidrigen Einbindung von Google-Fonts auf Unternehmenswebseiten. Gefordert wird ein Betrag von 100 Euro als immaterieller Schadensersatz.
Die Kaufentscheidung von Verbraucher*innen wird stark von Bewertungen anderer Kunden, welche die gleiche oder ähnliche Ware bereits bezogen haben, beeinflusst. Fake-Bewertungen sind daher an der Tagesordnung. Teilweise werden die „schmeichelhaften“ Bewertungen von den Produktanbietern gekauft oder sogar selbst abgegeben; Konkurrenten wiederum veröffentlichen Negativbewertungen. Mit ehrlicher Bewertung von Produkten hat dies nicht mehr viel zu tun. Problematisch ist hierbei, dass der Verbraucher nicht weiß, ob die Rezession fundiert ist. Der durchschnittliche Verbraucher wird jedoch kaum jede Bewertung hinterfragen, sondern sich auf deren Objektivität und Echtheit verlassen.