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von Lieb Rechtsanwälte

VfGH: Umfassendes Medienprivileg des § 9 DSG ist verfassungswidrig

Medien dürfen nicht prinzipiell von Datenschutzbestimmungen ausgenommen sein.

Es sei verfassungswidrig, Datenverarbeitungen durch Medienunternehmen, die zu journalistischen Zwecken erfolgen, vollends von den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) auszunehmen. Das undifferenzierte „Medienprivileg“ verstoße gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Aufgrund des § 9 DSG sind Medien bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken von der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sowie vom DSG selbst im Wesentlichen ausgenommen. So findet zum Beispiel die Regelung der Gewährleistung von Betroffenenrechten sowie der Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung keine Anwendung.

So zumindest die bisherige Gesetzeslage. Dies wird sich nun ändern müssen. Der Verfassungsgerichtshof konstatiert, dass Medien nicht prinzipiell von den Datenschutzbestimmungen ausgenommen sein dürften und es einer ausdifferenzierten Regelung bedürfe. Der Gesetzgeber hat nun bis Anfang Juli 2024 Zeit, eine entsprechende Regelung, die insbesondere eine Interessensabwägung zwischen dem Grundrecht auf Datenschutz und der Meinungsfreiheit vorsieht, zu treffen. Der VfGH schlägt dem Gesetzgeber unter anderem vor, als Ausgleich zum Medienprivileg den Medien erhöhte Anforderungen an die interne Organisation, Dokumentation und technische Sicherung der verarbeiteten Daten aufzuerlegen.

von Lieb Rechtsanwälte

EuGH: Amazon hat für Markenrechtsverletzungen auf Amazon-Marketplace einzustehen

Der EuGH kam zu dem Ergebnis, dass Art. 9 II a) der Unionsmarkenverordnung dahingehend auszulegen sei, dass der Betreiber einer Online-Verkaufsplattform eine Marke selbst benutzt, wenn ein Drittanbieter auf dem Marktplatz eine fremde Marke für seine Waren benutzt, ohne über die entsprechende Zustimmung des Markeninhabers zu verfügen. Dies gelte insbesondere, wenn Nutzer der Plattform den Eindruck haben könnten, dass der Betreiber der Plattform die Ware selbst vertreibt.

von Lieb Rechtsanwälte

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und das fehlende österreichische Pendant

Im Juli 2022 wurde in Deutschland das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verkündet; die Umsetzungsfrist für Unternehmen endet Anfang des nächsten Jahres. In Österreich existiert bis dato keine eigene Richtlinienumsetzung der RL (EU) 2019/1937. Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass sich österreichische Unternehmen nicht mit der Nachhaltigkeit eigener Lieferketten auseinandersetzten sollten.